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Corona auf Reisen

Keine pandemiebedingten Teilnahmevoraussetzungen des Bayerischen Pilgerbüros für Reisen mit Abreise ab 01.01.2023

Die meisten Staaten haben ihre coronabedingten Einreise- und Gesundheitsbestimmungen inzwischen deutlich gelockert oder sogar ganz aufgehoben. Daher sehen wir für die Fortführung der veranstaltereigenen 2G-Regel keine Notwendigkeit mehr. Unsere Reisen werden ab 01.01.2023 wieder ohne Teilnahmevoraussetzungen des Bayerischen Pilgerbüros durchgeführt.* Diese Entscheidung basiert auf einer Einschätzung der Situation aus heutiger Sicht.
*Für maßgeschneiderte Gruppenreisen können auf Wunsch und nach Vereinbarung mit dem Gruppenverantwortlichen aber eigene Teilnahmevoraussetzungen definiert werden.

Ihre Gesundheit und Sicherheit liegen uns weiterhin sehr am Herzen. Die Lage in unseren Zielgebieten halten wir als erfahrener Reiseveranstalter stets im Blick, und unser jeweils der Situation angepasstes Hygienekonzept sorgt für zusätzliche Sicherheit auf Reisen.

Bitte beachten Sie: Die Einreise- und Gesundheitsbestimmungen des gewünschten Zielgebiets sind weiterhin verbindliche Vorgaben, auch wenn das Bayerische Pilgerbüro aktuell auf eigene Teilnahmevoraussetzungen verzichtet. Auf behördliche Vorgaben im Zielgebiet hat das Bayerische Pilgerbüro keinen Einfluss. Sie können sich dynamisch verändern, je nach Situation im Zielgebiet. Auch kann es vorkommen, dass Leistungsträger wie Fluggesellschaften weiterhin spezielle Nachweise von Tests oder Impfungen verlangen. Die Erfüllung der Vorgaben liegt in der Verantwortung des einzelnen Reiseteilnehmers. Ggf. erforderliche Corona-Testungen sind kein Bestandteil des Reiseprogramms, die Durchführung sowie ggf. entstehende Kosten sind vom Reiseteilnehmer selbst zu übernehmen. Wir werden die Teilnehmer vor der Reise selbstverständlich über die vor Ort geltenden Anforderungen und ggf. anfallende Kosten informieren.